Die Verringerung von Luftemissionen ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen und nationalen Umweltpolitik, die auf die Verbesserung der Luftqualität und den Schutz der öffentlichen Gesundheit abzielt. Für Luftemissionen gibt es europäische und niederländische Rechtsvorschriften.
Die Richtlinie (EU) 2016/2284, auch bekannt als NEC-Richtlinie, legt für jeden EU-Mitgliedstaat nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für fünf Luftschadstoffe fest: Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan), Ammoniak und Feinstaub. Diese Verpflichtungen werden als Prozentsatz der Emissionen im Referenzjahr 2005 ausgedrückt und gelten für den Zeitraum 2020-2029. Strengere Reduktionsraten sind ab 2030 erforderlich.
Im November 2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/2881 veröffentlicht, mit der die Luftqualitätsstandards für die EU verschärft wurden. Diese Richtlinie besagt, dass die jährlichen Durchschnittskonzentrationen von PM₂,₅ und PM₁₀ auf 10 bzw. 20 µg/m³ sinken müssen und die Konzentration von NO₂ 20 µg/m³ nicht überschreiten darf, was bis spätestens 2030 zu erreichen ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften bis spätestens Ende 2026 entsprechend angleichen.
In den Niederlanden wird die Umsetzung der Emissionsminderungsverpflichtungen durch den Erlass über Aktivitäten in der Wohnumgebung (Bal) geregelt. Vor kurzem wurden die Emissionsanforderungen für die Industrie verschärft, um die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) zu fördern. Darüber hinaus wurde der Zinssatz für die Kostenwirksamkeitsmethode gesenkt, wodurch Investitionen in emissionsmindernde Techniken finanziell attraktiver werden.
Die Vereinbarung über saubere Luft (SLA) enthält Vereinbarungen zwischen der Zentralregierung, den Provinzen und Gemeinden zur Verbesserung der Luftqualität. Für die Viehzucht gibt es Möglichkeiten, strengere Emissionsgrenzwerte als das gesetzliche Minimum festzulegen, zum Beispiel durch die Aufnahme strenger Grenzwerte für Ammoniak und Feinstaub in die Umweltvision oder den Umweltplan.
Die Europäische Kommission hat 2022 das Nullverschmutzungspaket vorgelegt, das darauf abzielt, die Umweltverschmutzung bis 2050 auf Null zu reduzieren. Die verschärften Luftqualitätsstandards der Richtlinie (EU) 2024/2881 sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Für mehrere Unternehmen ist Agrozone derzeit aktiv, um (neben der Verringerung der Geruchsemissionen) auch die Emission von Luftschadstoffen zu bekämpfen. Dieser Ansatz ist maßgeschneidert, und je nach den zu bekämpfenden Stoffen kann ein Pilotversuch durchgeführt werden, nach dem ein Entwurf für eine großtechnische Anlage erstellt werden kann. Mit relativ geringem technischem und finanziellem Aufwand kann Gewissheit erlangt werden, ohne gleich eine große Investition zu tätigen.
Die Verringerung von Luftemissionen ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen und nationalen Umweltpolitik, die auf die Verbesserung der Luftqualität und den Schutz der öffentlichen Gesundheit abzielt. Für Luftemissionen gibt es europäische und niederländische Rechtsvorschriften.
Die Richtlinie (EU) 2016/2284, auch bekannt als NEC-Richtlinie, legt für jeden EU-Mitgliedstaat nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für fünf Luftschadstoffe fest: Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan), Ammoniak und Feinstaub. Diese Verpflichtungen werden als Prozentsatz der Emissionen im Referenzjahr 2005 ausgedrückt und gelten für den Zeitraum 2020-2029. Strengere Reduktionsraten sind ab 2030 erforderlich.
Im November 2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/2881 veröffentlicht, mit der die Luftqualitätsstandards für die EU verschärft wurden. Diese Richtlinie besagt, dass die jährlichen Durchschnittskonzentrationen von PM₂,₅ und PM₁₀ auf 10 bzw. 20 µg/m³ sinken müssen und die Konzentration von NO₂ 20 µg/m³ nicht überschreiten darf, was bis spätestens 2030 zu erreichen ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften bis spätestens Ende 2026 entsprechend angleichen.
In den Niederlanden wird die Umsetzung der Emissionsminderungsverpflichtungen durch den Erlass über Aktivitäten in der Wohnumgebung (Bal) geregelt. Vor kurzem wurden die Emissionsanforderungen für die Industrie verschärft, um die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) zu fördern. Darüber hinaus wurde der Zinssatz für die Kostenwirksamkeitsmethode gesenkt, wodurch Investitionen in emissionsmindernde Techniken finanziell attraktiver werden.
Die Vereinbarung über saubere Luft (SLA) enthält Vereinbarungen zwischen der Zentralregierung, den Provinzen und Gemeinden zur Verbesserung der Luftqualität. Für die Viehzucht gibt es Möglichkeiten, strengere Emissionsgrenzwerte als das gesetzliche Minimum festzulegen, zum Beispiel durch die Aufnahme strenger Grenzwerte für Ammoniak und Feinstaub in die Umweltvision oder den Umweltplan.
Die Europäische Kommission hat 2022 das Nullverschmutzungspaket vorgelegt, das darauf abzielt, die Umweltverschmutzung bis 2050 auf Null zu reduzieren. Die verschärften Luftqualitätsstandards der Richtlinie (EU) 2024/2881 sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Für mehrere Unternehmen ist Agrozone derzeit aktiv, um (neben der Verringerung der Geruchsemissionen) auch die Emission von Luftschadstoffen zu bekämpfen. Dieser Ansatz ist maßgeschneidert, und je nach den zu bekämpfenden Stoffen kann ein Pilotversuch durchgeführt werden, nach dem ein Entwurf für eine großtechnische Anlage erstellt werden kann. Mit relativ geringem technischem und finanziellem Aufwand kann Gewissheit erlangt werden, ohne gleich eine große Investition zu tätigen.